| § 1 |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Den Lieferungen und Leistungen der SimplyMac Computer GmbH (nachstehend MAC genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. |
| 1.2 |
Entgegenstehende Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. |
| § 2 |
Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. |
| § 3 |
Lieferung |
| 3.1 |
Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet wurden. MAC ist zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Besteller anzunehmen. |
| 3.2 |
Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Verzugs angemessen bei Eintritt höherer Gewalt. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse aus derartigen Gründen bei den Vorlieferanten der MAC eintreten. |
| 3.3 |
Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt im kaufmännischen Verkehr vorbehalten. |
| § 4 |
Zahlungsbedingungen, Preise |
| 4.1 |
Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen der MAC ausgeführt. Die Preise verstehen sich ab Lager. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. |
| 4.2 |
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, behält sich MAC vor, Preise vor verbindlicher Annahme einer Bestellung jederzeit einseitig zu ändern. MAC ist auch berechtigt, eventuelle Listen mit unverbindlich empfohlenen Preisen für den Endverbraucher jederzeit zu ändern oder ersatzlos aufzuheben. |
| 4.3 |
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. MAC ist berechtigt, für Lieferungen jederzeit Vorauskasse (Bargeld, telegrafische Überweisung, bankbestätigter Scheck) oder eine frühere Fälligkeit zu verlangen. |
| 4.4 |
Bei Zahlungsverzug kann MAC Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erheben. |
| 4.5 |
Bei Annahmeverzug kann MAC Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat erheben. |
| 4.6 |
Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen. Gerät er in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers. |
| 4.7 |
Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und nur erfüllungshalber, Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. |
| § 5 |
Verpackungsrücknahme
Auf Wunsch des Bestellers nimmt MAC die Transportverpackung zurück. Diese ist nach vorheriger Benachrichtigung von MAC auf Kosten des Bestellers an eine von MAC benannte Stelle zu übersenden. |
| § 6 |
Eigentumsvorbehalt |
| 6.1 |
MAC behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Vollkaufmann, so behält sich MAC das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von MAC in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. |
| 6.2 |
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. |
| 6.3 |
Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an MAC ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von MAC hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. MAC ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen. |
| 6.4 |
Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von MAC gelieferten Waren erfolgt für MAC. MAC erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. |
| 6.5 |
Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt MAC Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
| 6.6 |
Im Falle eines Zahlungsverzugs oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist MAC berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von MAC den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. |