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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Den Lieferungen und Leistungen der SimplyMac Computer GmbH (nachstehend „MAC“ genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
1.2 Entgegenstehende Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Lieferung
3.1 Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet wurden. MAC ist zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Besteller anzunehmen.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse aus derartigen Gründen bei den Vorlieferanten der MAC eintreten.
3.3 Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt im kaufmännischen Verkehr vorbehalten.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Preise
4.1 Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen der MAC ausgeführt. Die Preise verstehen sich ab Lager. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, behält sich MAC vor, Preise vor verbindlicher Annahme einer Bestellung jederzeit einseitig zu ändern. MAC ist auch berechtigt, eventuelle Listen mit unverbindlich empfohlenen Preisen für den Endverbraucher jederzeit zu ändern oder ersatzlos aufzuheben.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. MAC ist berechtigt, für Lieferungen jederzeit Vorauskasse (Bargeld, telegrafische Überweisung, bankbestätigter Scheck) oder eine frühere Fälligkeit zu verlangen.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann MAC Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erheben.
4.5 Bei Annahmeverzug kann MAC Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat erheben.
4.6 Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen. Gerät er in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.
4.7 Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und nur erfüllungshalber, Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 5 Verpackungsrücknahme
Auf Wunsch des Bestellers nimmt MAC die Transportverpackung zurück. Diese ist nach vorheriger Benachrichtigung von MAC auf Kosten des Bestellers an eine von MAC benannte Stelle zu übersenden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 MAC behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Vollkaufmann, so behält sich MAC das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von MAC in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.3 Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an MAC ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von MAC hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. MAC ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen.
6.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von MAC gelieferten Waren erfolgt für MAC. MAC erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
6.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt MAC Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist MAC berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von MAC den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
§ 7 Umfang der Rechtseinräumung
7.1 Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Besteller hieran ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Das Anfertigen von Kopien – mit Ausnahme einer Sicherungskopie – ist untersagt. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts richtet sich nach den Produkten beigepackten Bestimmungen des Vorlieferanten. Die Nutzungsrechtsbeschränkungen werden an eventuelle Käufer der Programme wirksam weitergegeben.
7.2 Die auf ausgelieferten Programmträgern oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
8.2 Solange MAC den Verpflichtungen auf Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht zuvor für den Lieferanten die Möglichkeit der zweimaligen Nachbesserung gegeben wurde. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.
8.3 Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden.
8.4 Der Besteller trägt die Kosten einer Untersuchung durch MAC, wenn die Mängelrüge unbegründet war. Insoweit gelten die jeweiligen Preislisten für Wartungsarbeit.
8.5 Die Haftung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf den Einsatz von Verbrauchsmaterialien zurückzuführen sind, die nicht die vom Hersteller empfohlenen Spezifikationen aufweisen oder für die Folgen unsachgemäßer Behandlung.
§ 9 Haftung
9.1 MAC haftet uneingeschränkt auf Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz seiner leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Haftpflichten durch seine Erfüllungsgehilfen. Im Falle schuldhafter Verletzung von sonstigen vertraglichen Pflichten durch leitende Angestellte oder schuldhafter Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet MAC ebenfalls auf Schadensersatz, nicht jedoch für vertragsuntypischen und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen.
9.2 Die Verpflichtung des Bestellers zur Schadensvermeidung, insbesondere im Fall von Daten-, Dateiverlusten oder -fehlern, bleibt unberührt.
9.3 Für Schäden infolge von Material- oder Herstellungsfehlern an der Hardware durch Lieferanten von MAC wird keinerlei Haftung übernommen. Etwaige eigene Ansprüche gegen Zulieferer oder Hersteller tritt MAC an den Kunden ab.
§ 10 Embargobestimmungen
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, daß die von MAC gelieferten Waren teilweise Exportbeschränkungen unterliegen und verpflichtet sich, die ihm von MAC mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.
§ 11 Zurückbehaltung und Aufrechnung
Zurückbehaltung und Aufrechnung ist nur zulässig, wenn diese Forderungen und Ansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 12 Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§ 13 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Köln soweit der Besteller Vollkaufmann ist. Auf alle geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§ 15 Ergänzende Geschäftsbedingungen zu Schulungen, Trainings, Seminaren und Veranstaltungen
Alle Preise verstehen sich inklusive Mittagessen an vollen Seminartagen, Getränken und Snacks im Schulungs-/Seminarraum und Schulungsunterlagen; zuzüglich Mehrwertsteuer.

Der Schulungsbetrag wird mit der Anmeldung fällig.

Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 21 Tagen vor Schulungsbeginn werden Stornierungskosten in Höhe von 25% des Gesamtbetrages, wenigstens jedoch 150 Euro berechnet.

Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 6 Werktagen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag in voller Höhe fällig.

Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die SimplyMac Computer GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - insbesondere bei Erkrankung des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl - gegen volle Erstattung des bereits gezahlten Betrages abzusagen.

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